Kleine Kinder-Fahrräder werden häufig als Spielgerät
vertrieben. Sie entsprechen nicht der StVZO und dürfen
nicht im Straßenverkehr benutzt werden.
Ein Fahrrad, das am Straßenverkehr teilnimmt, muss
der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)
entsprechen. Diese schreibt vor:
Zwei voneinander unabhängige
Bremsen (Kinder-Fahrräder möglichst
mit Hand- und Rücktrittbremse).
Eine Klingel, die gut hörbar ist.
Eine Lampe vorne und ein weißer
Reflektor vorne (meist integriert in
der Lampe).
Ein rotes Rücklicht und ein roter
Reflektor hinten (meist integriert im
Rücklicht).
Vier gelbe Speichenreflektoren
(Katzenaugen) oder reflektierende
weiße Streifen an den Reifen oder
an den Speichen.
Rutschfeste und festverschraubte
Pedalen, die mit je zwei Reflektoren
ausgestattet sind
Empfohlen wird zusätzlich:
Das verkehrssichere Fahrrad