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Ständer

Kleine Kinder-Fahrräder werden häufig als Spielgerät

vertrieben. Sie entsprechen nicht der StVZO und dürfen

nicht im Straßenverkehr benutzt werden.


Ein Fahrrad, das am Straßenverkehr teilnimmt, muss

der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)

entsprechen. Diese schreibt vor:

Zwei voneinander unabhängige

Bremsen (Kinder-Fahrräder möglichst

mit Hand- und Rücktrittbremse).

Eine Klingel, die gut hörbar ist.

Eine Lampe vorne und ein weißer

Reflektor vorne (meist integriert in

der Lampe).

Ein rotes Rücklicht und ein roter

Reflektor hinten (meist integriert im

Rücklicht).

Vier gelbe Speichenreflektoren

(Katzenaugen) oder reflektierende

weiße Streifen an den Reifen oder

an den Speichen.

Rutschfeste und festverschraubte

Pedalen, die mit je zwei Reflektoren

ausgestattet sind

Empfohlen wird zusätzlich:

Gangschaltung

Gepäckträger

Schutzblech

Das verkehrssichere Fahrrad