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Ein Fahrrad, das am Straßenverkehr teilnimmt, muss der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) entsprechen.


Diese schreibt vor:



Kleine Kinder-Fahrräder werden häufig als Spielgerät vertrieben. Sie entsprechen nicht der StVZO und dürfen nicht im

Straßenverkehr benutzt werden.


Für eine vergösserte Ansicht der Ausstattung einfach auf die Bremse, Rückstrahler ….. klicken.

Rotes Rücklicht mit

Großflächenrückstrahler

2 gelbe Speichenrückstrahler

pro Rad oder reflektierendes

Material an Speichen, Felge

oder Reifen

Gut hörbare Klingel

2 voneinander unabhängige

Bremsen

Weißer Scheinwerfer mit

weißem Rückstrahler

Dynamo, alternativ Lampen mit Akku- oder Batteriebetrieb

2 gelbe Rückstrahler

pro Pedal

Gepäckträger

Schutzblech

Gangschaltung

Ständer

Schutzblech

vom Gesetzgeber vorgeschrieben

zusätzlich von der Verkehrswacht empfohlen

Klingel Bremsen Scheinwerfer mit weißem Rückstrahler Dynamo gelber Speichenrückstrahler gelber Speichenrückstrahler gelber Speichenrückstrahler Pedal mit 2 gelben Rückstrahlern Ständer Gangschaltung Gepäckträger Schutzblech rotes Rücklicht mit Großflächenrückstrahler Schutzblech Schutzblech Kettenschutzblech

Das verkehrssichere Fahrrad

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