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Ein Fahrrad, das am Straßenverkehr teilnimmt, muss der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) entsprechen.
Diese schreibt vor:
Kleine Kinder-Fahrräder werden häufig als Spielgerät vertrieben. Sie entsprechen nicht der StVZO und dürfen nicht im
Straßenverkehr benutzt werden.
Für eine vergösserte Ansicht der Ausstattung einfach auf die Bremse, Rückstrahler ….. klicken.
Rotes Rücklicht mit
Großflächenrückstrahler
2 gelbe Speichenrückstrahler
pro Rad oder reflektierendes
Material an Speichen, Felge
oder Reifen
Gut hörbare Klingel
2 voneinander unabhängige
Bremsen
Weißer Scheinwerfer mit
weißem Rückstrahler
Dynamo, alternativ Lampen mit Akku- oder Batteriebetrieb
2 gelbe Rückstrahler
pro Pedal
Gepäckträger
Schutzblech
Gangschaltung
Ständer
vom Gesetzgeber vorgeschrieben
zusätzlich von der Verkehrswacht empfohlen
Das verkehrssichere Fahrrad
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